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  • Autorenbildjessica küchenthal

Aufgaben einer Hausverwaltung

Hausverwaltung- nahezu jeder kennt diesen Begriff und fast jedes Mietshaus oder Eigentumsanlage verfügt über eine. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Eine Hausverwaltung sorgt bei vielen Aufgaben und Bereichen, wie Rechtsprechung, Instandhaltung oder Korrespondenz mit Mietern für eine große Entlastung. (zumindest sollte sie das)


Zu den verschiedenen Arten ”

Wir unterscheiden hier 3 Arten der Hausverwaltung:

  • Haus- und Eigentumsverwaltung nach dem WEG-Gesetz (Diese ist zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Mietverwaltung von Wohn -und Gewerbeobjekten (Diese umfasst Wohn -und/ oder Gewerbeobjekte, Geschäftskomplexe, Büros oder auch Praxen

  • Mietsonderverwaltung/Sondereigentumsverwaltung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten (Dies ist die Erweiterungsvariante der WEG-Verwaltung, da Eigentumseinheiten oftmals an Dritte vermietet werden und die Betreuung sowie Verwaltung werden dann gern auf den Verwalter übertragen

Welche Aufgaben gehören zum Tätigkeitsfeld der Hausverwaltungen?

  • Vertretung der Eigentümer: Ein Hausverwalter hat die Aufgabe, die Interessen der Eigentümer gegenüber anderen Mietern oder dritten Personen zu vertreten (ganz wichtig ist hier der Begriff "die Interessen der EIGENTÜMER" und NICHT die eigenen Interessen

  • Juristische Verwaltung: Der Verwalter sollte sich unbedingt stets über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren sowie an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehört, dass er die Eigentümer als juristische Person gegenüber Dritten vertritt. Es wird deutlich, dass der Verwalter besonders auch für diesen Aufgabenbereich sehr viel Zeit in Anspruch nehmen muss.

  • Technische Verwaltung: Hierzu gehören Instandhaltungsmaßnahmen, die regelmäßige Beobachtung sowie Kontrolle der verwalteten Objekte und auch die Beurteilung des Bauzustandes. Zudem ist die Hausverwaltung in diesem Bereich zuständig für den Betrieb und die Kontrolle von Gebäudeeinrichtungen, wie dem Aufzug o.ä.

  • Kaufmännische Verwaltung: Dieses Aufgabenfeld umfasst die wirtschaftliche Betreuung des Objektes gegenüber den Eigentümern und Mietern. Des Weiteren sind Verwalter und Verwalterinnen verantwortlich für die Buchhaltung, die Kontenführung, dem Berichtswesen, die Führung der Rechnungsbücher sowie für die ordnungsgemäße Aktenführung (Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung etc.). Regelmäßige Kontrolle der Mietspiegel und eventuell entsprechende Anpassungen (nach Absprache mit dem Eigentümer/n) vornehmen. Auch die Erstellung der sogenannten Wirtschaftspläne für das jeweilige Jahr müssen ausgestellt werden. Dies ist besonders wichtig damit die Eigentümer eine genaue Übersicht der Ausgaben Ihrer Immobilie erhalten und die ggf. Hausgelder angepasst werden können.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist mit viel Arbeit versehen. Es ist also wichtig, dass der Beruf einem Spaß bereitet um produktiv arbeiten zu können

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